Die Einführung des DRG-Systems bedeutet für den Klinikalltag ein hohes Maß an Mehrbelastung. Kodierzeiten von täglich einer Stunde sind nicht zu hoch gegriffen, dazu kommen an den meisten Kliniken noch regelmäßige interne Fortbildungen, um die Kodierqualität der Mitarbeiter zu verbessern. Darüber hinaus besteht eine große Unsicherheit, wie sich das neue Abrechnungssystem auf die finanzielle Situation der eigenen Klinik auswirken wird.
Die folgenden Seiten sind gedacht, dem Klinikarzt und anderen Interessierten einen Überblick über das DRG-System zu verschaffen und Zugang zu relevanten Quellen bei spezifischen Fragestellungen zur Verfügung zu stellen.



Im Gesundheitsreformgesetz 2000 (§ 17b KHG) hat der Gesetzgeber die Einführung einer neuen Art der Krankenhausfinanzierung beschlossen. Damit soll das bisherige System der Abrechnung über Abteilungspflegesätze, den Basispflegesatz sowie einige Fallpauschalen und Sonderentgelte abgelöst werden. Da diese Art der Vergütung sich an den nur schlecht nachvollziehbaren Kosten einer Behandlung orientiert, wurde die Forderung nach einem transparenteren Vergütungssystem laut. Das neue System soll leistungsorientiert und pauschalisierend sein und bei praktikablem Differenzierungsgrad trotzdem der großen Vielfalt unterschiedlicher Schweregrade und Ausprägungen der Fälle mit ihren Begleiterkrankungen Rechnung tragen. Gefordert wird dabei das Prinzip "gleicher Preis für gleiche Leistung", was bedeutet, daß alle Krankenhäuser für die gleiche Therapie, z.B. eine Blinddarmoperation , die gleiche Vergütung erhalten.

Um den oben genannten Forderungen gerecht zu werden, wurde das australische DRG-System an die deutschen Verhältnisse angepasst. Hierbei werden alle stationären Behandlungsfälle speziellen Fallgruppen (DRGs) zugeordnet, die medizinisch ähnliche Fälle mit möglichst gleichem Ressourcenverbrauch vereinen. Als Zuordnungskriterien gelten dabei die jeweiligen Diagnosen, Prozeduren, Beatmungsdauer, Alter, Gewicht, Verweildauer und Geburtsgewicht. Das deutsche System (G-DRG) sieht zur Zeit ca. 600 bis 800 verschiedene DRGs vor. Die DRG-Fallpauschalen sollen die "Produkte" des Krankenhauses für alle Beteiligten transparenter darstellen und den Zusammenhang zwischen Fallschwere und Ressourcenverbrauch herstellen.

Das DRG-System ist im eigentlichen Sinne lediglich ein Klassifikationssystem für stationäre Behandlungsfälle. Für eine leistungsgerechte Vergütung ist eine ökonomische Bewertung der einzelnen DRGs nötig. Im deutschen DRG-System wird jede Fallgruppe mit einem relativen Kostengewicht (Relativgewicht) bewertet, das die durchschnittliche Fallschwere der betreffenden DRG wiederspiegelt. Diese Relativgewichte beziehen sich alle auf einen Referenzwert von 1. Dieser Referenzwert ergibt sich aus den Durchschnittskosten aller DRGs. Der eigentliche Erlös eines Krankenhausfalles ergibt sich schließlich aus dem Relativgewicht der entsprechenden DRG, in die der Fall eingeordnet wurde, multipliziert mit dem Basisfallpreis. Dieser Basisfallpreis wird bundes- beziehungsweise länderweit festgeschrieben. Darüber wird Bund und Ländern die Option eingeräumt, durch Absenkung des Basisfallpreises im Falle einer Steigerung der Leistungszahlen der Krankenhäuser die Beitragsstabilität der Krankenkassenbeiträge zu gewährleisten.

Da der Erlös eines Krankenhausfalles sich aus der DRG ergibt, in die der Fall eingeordnet wird, kommt der Dokumentation und Kodierung von Diagnosen und Prozeduren eine überragende Bedeutung zu. Durch das Kodieren eines Falles nach Beendigung des Krankenhausaufenthaltes, schreibt der kodierende Arzt quasi die Rechnung für die Krankenkasse. Nur die vollständige Kodierung aller behandelten Diagnosen und erbrachten Leistungen kann gewährleisten, daß der jeweilige Fall der DRG zugeordnet wird, die seine Fallschwere und den damit zusammenhängenden Ressourcenverbrauch korrekt abbildet.

Wie oben bereits erwähnt, ergibt sich die DRG eines Falles aus den verschlüsselten Diagnosen und Prozeduren. Darüber hinaus fließen verschiedene Faktoren wie Alter, Aufenthaltsdauer, Beatmungszeit und Geburtsgewicht in die Ermittlung der jeweiligen DRG mit ein. Der Kodierung der Diagnosen liegt in Deutschland die ICD 10 zugrunde, die Prozeduren werden gemäß OPS 3.0 verschlüsselt.

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